Die ACD auf dem Weg der Vereinfachung
Elektronischer Assistent
Ab dem 7. April führt Sie der elektronische Assistent auf MyGuichet.lu durch alle Verfahren um Ihre Einkommensteuererklärung auszufüllen und einzureichen.
Ab dem 7. April
Durch die Übermittlung Ihrer elektronischen Erklärung kann die ACD alle erforderlichen Daten erfassen, um Ihre Steuererklärung in Zukunft vorab ausfüllen zu können. Dies erleichtert Ihnen die Aufgabe und verbessert die Qualität der erfassten Daten.
Wie es funktioniert:

Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 1 (Video/Audio YouTube)
Einführung, Anspruchsberechtigung und Allgemeine Angaben

Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 2 (Video/Audio YouTube)
Anzugebende Arten von Einkünften
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 1
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 2
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 3
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 4
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 5
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 6
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 7
- Wie füllt man seine Steuererklärung mit dem elektronischen Assistenten aus? - Schritt 8
ACD on Tour
„Wir beantworten Ihre Fragen“
Seit März kommt die ACD in Ihre Region, um Ihre Fragen zu beantworten.
Von März bis Mai organisiert die ACD eine Sensibilisierungskampagne mit dem Titel „Dir frot, mir äntweren“ in fünf Einkaufszentren im Land, um Ihnen den elektronischen Assistenten und die einfache vorausgefüllte Steuererklärung vorzustellen, sowie Ihre Fragen in Bezug auf Steuern zu beantworten. Auf unserem Stand informiert unsere Personalabteilung auch über aktuelle Stellenangebote.
Termine & Orte
- 15.03 Grevenmacher - Copal Shopping Center - 12:00-16:00 Uhr
- 22.03 Weiswampach - Shopping-Center Massen - 12:00-16:00 Uhr
- 29.03 Esch-Belval - Plaza Shopping Center - 12:00-16:00 Uhr
- 26.04 Luxembourg-Ville - Cloche d’Or Shopping Center - 12:00-16:00 Uhr
- 08.05 Bertrange - Belle Etoile Shopping Center - 10:00-17:00 Uhr
Programm:
- Vorstellung des elektronischen Assistenten
- Vorstellung der einfachen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung
- Vorstellung der offenen Stellen bei der ACD
Unsere Mitarbeiter sind vor Ort und beantworten gerne Ihre Fragen!
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Copal Shopping Center
- Adresse :
- 2A, 1 Route Nationale 6776 Grevenmacher Luxembourg
15.03 - 12:00-16:00 Uhr -
Shopping-Center Massen
- Adresse :
- 24 OP der Haart 9999 Wämperhaart Wäisswampech Luxembourg
22.03 - 12:00-16:00 Uhr -
Plaza Shopping
- Adresse :
- 7-14 Av. du Rock'n'Roll 4361 Esch-Belval Esch-sur-Alzette Luxembourg
29.03 - 12:00-16:00 Uhr -
Cloche d’Or Shopping Center
- Adresse :
- 25 Bd Friedrich Wilhelm Raiffeisen 2411 Gasperich Luxembourg Luxembourg
24.04 - 12:00-16:00 Uhr -
Belle Etoile Shopping Center
- Adresse :
- shopping center la Belle Etoile, Rte d'Arlon 8050 Bertrange Luxembourg
08.05 - 10:00-17:00 Uhr
Einfache vorausgefüllte Einkommensteuererklärung
Dank der von der ACD einfachen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung brauchen Sie Ihre Erklärung nicht mehr selbst ausfüllen. Sie müssen lediglich die Angaben überprüfen und diese sicher über MyGuichet.lu übermitteln. Ihre Daten bleiben online zugänglich und ermöglichen Ihnen eine schnelle und einfache Verwaltung.
Anfang März wurde anspruchsberechtigten Personen die Möglichkeit geboten, sich für eine vollständig von der Steuerverwaltung vorausgefüllten Einkommensteuererklärung zu entscheiden.
Eine einfache Steuererklärung, was ist das?
Die ACD wird den anspruchsberechtigten Personen eine Einkommensteuererklärung vorschlagen, basierend auf den Informationen, die der ACD bekannt sind.
Diese Informationen sind hauptsächlich die Personaldaten, sowie auch die Gehälter und/oder Renten des Steuerzahlers.
Ziel der einfachen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung
Wie der Name schon sagt, soll die einfache vorausgefüllte Einkommensteuererklärung Steuerzahlern die Arbeit erleichtern. Dadurch sparen sie Zeit, da sie die Einkommensteuererklärung nicht selbst ausfüllen müssen. Die angeschriebenen Personen brauchen lediglich die bereits vorausgefüllten Angaben zu überprüfen.
Falls die Daten nicht korrekt wären, müssten die angeschriebenen Personen auf herkömmliche Weise eine Einkommensteuererklärung über MyGuichet oder in Papierform einreichen.
Anspruchsberechtigte Personen
Wer ist von diesem Verfahren betroffen? In diesem Jahr: alle Steuerzahler, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, ausschließlich „Lohn- und Renteneinkünfte“ haben und keine Abzüge ausserhalb der Pauschbeträge beantragen können. (Modell 100)
Das Profil der anspruchsberechtigten Personen wird in den folgenden Jahren schrittweise erweitert. Dies wird jährlich neu anhand der Entwicklungen bei den Steuerveranlagungen der einzelnen Steuerzahler bewertet.
Erster Schritt - März 2025 - Brief zur Teilnahme
Am ersten Montag im März werden alle berechtigten Personen einen Brief erhalten, in dem ihnen angeboten wird, freiwillig an dieser ACD-Initiative teilzunehmen. Die angeschriebenen Personen haben einen Monat Zeit, um dieses Schreiben zu unterzeichnen und ihr Einverständnis zu bekunden. Sie können außerdem die Sprache wählen, in der ihnen die einfache vorausgefüllte Einkommensteuererklärung zugesandt wird, sowie die Empfangsmethode: über ihren privaten MyGuichet-Bereich oder in Papierform.
- Falls sich der Steuerzahler für die einfache vorausgefüllte Steuererklärung entschieden hat, wird sie/er am ersten Montag im Mai einen entsprechenden Vorschlag erhalten, den sie/er überprüfen und bestätigen muss.
- Erfolgt keine Antwort innerhalb der Frist oder ist der Steuerzahler damit nicht einverstanden, muss sie/er die Steuerklärung über den Kanal ihrer/seiner Wahl abgeben. Ab dem ersten Montag im April kann die Steuererklärung eingereicht werden entweder über den elektronischen MyGuichet-Assistenten, das MyGuichet-PDF-Format MyGuichet oder das Papierformular.
Zweiter Schritt - Mai 2025 - Prüfung und Bestätigung der Steuererklärung
Steuerzahler, die sich für die Teilnahme an dieser ACD-Initiative entschieden haben, erhalten am ersten Montag im Mai einen Vorschlag für Ihre vorausgefüllte Einkommensteuererklärung. Diese muss kontrolliert, gegebenenfalls ergänzt, unterschrieben und zurückgesendet werden.
- Falls die Steuererklärung korrekt ist, können die Steuerzahler sie bestätigen und unterschrieben an die ACD zurückschicken, ohne dass danach weitere Maßnahmen erforderlich sind. Sie erhalten ihren Steuerbescheid und ihre Abrechnung, sobald ihr Steuerbüro die Steuererklärung bearbeitet hat.
- Falls die Steuererklärung nicht korrekt oder unvollständig ist, können Sie die Steuererklärung über ihren MyGuichet-Bereich ändern oder eine PDF-Erklärung in MyGuichet oder in Papierform erstellen, und dann diese Steuererklärung das zuständige Steuerbüro zurückschicken.
Erfolgt keine Antwort, geht die ACD davon aus, dass Sie nicht mehr an der Initiative für die einfache vorausgefüllte Steuererklärung teilnehmen möchte. Der Steuerzahler muss dann seine Erklärung in der üblichen Weise abgeben über den Kanal seiner Wahl, entweder über den elektronischen MyGuichet-Assistenten, das MyGuichet-PDF-Format oder das Papierformular.
FAQ
Verzeichnis der 10 häufigsten Fragen und Antworten:
1. Was ist ein elektronischer Assistent?
Es handelt sich um ein Tool, mit dem Sie Ihre Steuererklärung direkt online auf MyGuichet.lu ausfüllen können.
Der elektronische Assistent bietet zahlreiche Vorteile:
- Sie können sich Schritt für Schritt vom Web-Assistenten leiten lassen, der sich Ihrer Antworten anpasst.
- Sie erhalten Ihre Lohn- und/oder Pensionseinkünfte vorausgefüllt.
- Sie profitieren von automatischen Übertragungsfunktionen, hilfreichen Tooltipps und einer optimierten Ergonomie.
- Sie brauchen keine zusätzliche Software mehr, wie z.B. Adobe Acrobat Reader.
2. Wo finde Ich den elektronischen Assistenten?
Hier ist der direkte Link für die Einkommensteuererklärung 2024: Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 – Vordruck 100
3. Wie lange dauert die Erstellung der Steuererklärung über den elektronischen Assistenten?
Jede Steuererklärung ist anders. Mit ein wenig Vorbereitung geht das Ausfüllen schneller. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen im Voraus zu sammeln und zu organisieren, wie z.B. Ihre jährlichen Gehalts- oder Rentenbescheinigungen, Versicherungsnachweise, Zinsabrechnungen und andere relevante Dokumente, damit Sie dies griffbereit haben.
Der elektronische Assistent unterstützt Sie Schritt für Schritt beim Ausfüllen der Felder. Eine Lohn- oder Rentenabrechnung lässt sich in weniger als einer Stunde erledigen.
Je nach Anzahl der Einkommensquellen kann das Ausfüllen mehr Zeit in Anspruch nehmen, doch sobald Sie den Prozess einmal durchlaufen haben, wird es in Zukunft schneller und einfacher.
Darüber hinaus werden bestimmte Felder für das Vorjahr (N-1) in Zukunft automatisch ausgefüllt. In vielen Fällen müssen Sie nur einzelne Beträge aktualisieren. Zum Beispiel wird die Zeile für die Haftpflichtversicherung aus dem Jahr N-1 automatisch für das Jahr N übernommen, so dass Sie lediglich den Betrag anpassen müssen.
4. Was benötige ich für die Anmeldung mit dem elektronischen Assistenten?
Sie müssen Zugriff auf ihren persönlichen MyGuichet-Bereich auf der Webseite guichet.lu haben.
Um sich bei MyGuichet.lu zu registrieren, benötigen Sie:
- eine 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule); und
- eine E-Mail-Adresse; und
- Ihr eigenes Authentifizierungsmittel, das heißt:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID); oder
- ein eIDAS-Mittel aus einem anderen europäischen Land.
5. Ich habe keine vorausgefüllten Daten, warum?
Eine Vorausfüllung der Daten erfolgt nur in Fällen, in denen die ACD über ausreichend individuelle Daten verfügt und dies unter Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener und sensibler Daten gewährleistet werden kann.
6. Die Daten meines Ehepartners sind nicht vorausgefüllt, warum?
Die Vorausfüllung der Daten wird derzeit jeder Person nur individuell in ihrem MyGuichet-Bereich angeboten, nicht jedoch Ehe- oder Lebenspartnern.
Die ACD und das CTIE arbeiten daran, die Funktionalitäten zu erweitern, um Mandatsmöglichkeiten zwischen Ehegatten /Lebenspartnern anzubieten.
7. Wann muss ich meine einfache vorausgefüllte Einkommensteuererklärung abgeben?
Sobald Sie die vorausgefüllte Steuererklärung im Mai erhalten, können Sie sie bei Richtigkeit zurücksenden.
Die Frist zur Einreichung ist der 31. Dezember 2025.
Anbei finden Sie eine Tabelle mit den wichtigsten Daten.

8. Ich habe kein Einladungsschreiben zur einfachen vorausgefüllten Einkommensteuererklärung erhalten. Was soll ich tun?
Nur Personen, die Anspruch auf die einfache vorausgefüllte Einkommensteuererklärung haben, haben ein Einladungsschreiben erhalten.
Wenn Sie keinen Brief erhalten haben, haben Sie keinen Anspruch auf die einfache vorausgefüllte Einkommensteuererklärung und müssen Ihre Einkommensteuererklärung bis spätestens den 31. Dezember 2025 über die bestehenden alternativen Kanäle einreichen: elektronisch über die Plattform MyGuichet (Verfahren „ACD (Modell 100)“) oder „ACD (Modell 100) – (Einreichung im PDF-Format)“ oder in Papierform über das Formular „Modell 100“.
9. In welchen Fällen kann ich den elektronischen Assistenten für die Einkommensteuererklärung 2024 nicht nutzen?
Ab dem Steuerjahr 2024 müssen Sie eine Reihe von Fragen beantworten, um Ihre Berechtigung zur Online-Erklärung zu erfahren. Falls Sie die Kriterien nicht erfüllen, werden Sie zu einer PDF- oder Papiererklärung weitergeleitet.
Hier ist eine Liste der Fälle, in denen es nicht möglich ist den elektronischen Assistenten zu nutzen:
- Wenn Sie kein LuxTrust-Produkt haben
- Wenn Sie keine luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule) haben
- Für Nichtansässige: Wenn Sie einen zuvor gestellten Antrag auf kollektive Besteuerung im Wege der Assimilation widerrufen möchten
- Für Paare, wenn Sie eine Einzelbesteuerung beantragen
- Wenn Sie im Laufe des Jahres mehr als einmal verheiratet waren
- Wenn Sie nicht im selben Land wohnen wie Ihr Ehepartner
- Wenn Sie Ihr Wohnsitzland während des Jahres gewechselt haben
- Wenn Sie eine Steuerregulierung per Jahresabrechnung beantragen
- Wenn Sie eine Verbesserungserklärung abgeben möchten
10. An wen wende ich mich bei Fragen?
Bei weiteren Fragen können Sie gerne unseren FAQ-Bereich auf der ACD-Website besuchen.
Für alle Ihre Erklärungen halten wir ein Kontaktformular bereit. Hier ist der Link zum Senden Ihrer Frage: Zum Kontaktformular